Auswirkungen der Verzögerungen bei Kfz-Eigentumsübertragungen
Verzögerte Umschreibungen von Fahrzeugeigentum setzen Autohändlerinnen und -händler ebenso wie Käuferinnen und Käufer unter Druck: Viele Vorgänge bleiben über Zeiträume liegen, die als deutlich zu lang empfunden werden. Entsprechend häufig endet der Gang zum Briefkasten ohne Ergebnis – die ersehnte Sendung mit dem DUA (Einheitliches Fahrzeugdokument) lässt weiter auf sich warten.
Für den Handel hat das spürbare Folgen: Die Abläufe im Tagesgeschäft geraten ins Stocken, und auch die Beziehung zu Kundinnen und Kunden wird belastet. Hinzu kommt ein rechtliches Risiko: Unternehmen können von der Finanzverwaltung mit Geldbussen belegt werden, wenn sie Fahrzeuge bereits verkauft haben, diese aber im Register weiterhin auf ihren Namen geführt werden.
Vor diesem Hintergrund hat die ANECRA (Nationaler Verband der Unternehmen im Kfz-Handel und in der Kfz-Reparatur) das Thema bei den zuständigen Stellen platziert. Am 20. Juli traf sich die Verbandsleitung mit Blandina Soares, der Präsidentin des Verwaltungsrats des IRN (Institut für Register- und Notariatswesen). Nach Angaben der ANECRA wurde dabei zugesagt, zusätzliches Personal bereitzustellen und die Abarbeitung der Rückstände zu beschleunigen.
Fast 640 neue Mitarbeitende für das Registerwesen
Laut ANECRA soll das IRN schrittweise rund 153 neue Registerleiterinnen und -leiter zwischen August 2026 und Januar 2027 einstellen. Zusätzlich ist vorgesehen, dass zwischen Oktober und November dieses Jahres 485 neue Registerbedienstete ihren Dienst antreten.
Parallel dazu will das Institut die Teams ausbauen, die bereits mit der Rückstandsbereinigung in den Registerämtern mit besonders vielen offenen Fällen befasst sind – darunter Porto, Braga, Aveiro und Gondomar.
„Die Verzögerungen bei Kfz-Registrierungen sind längst nicht mehr nur ein administratives Ärgernis. Heute sind sie für viele Unternehmen ein reales Problem – mit Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, die Kundenbeziehungen und in manchen Fällen auf die Einhaltung gesetzlicher Pflichten“, erklärte Roberto Gaspar, Generalsekretär der ANECRA.
Demnach habe das IRN die Lage anerkannt und „einen konkreten Plan zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Registerämter“ vorgelegt sowie zugesichert, die Rückstände zügiger abzubauen.
Die Virtuelle Registerstelle soll auch Kfz-Vorgänge abdecken
Als weitere Massnahme ist der Start der Plattform „Virtuelle Registerstelle“ vorgesehen. Sie befindet sich in der finalen Umsetzungsphase und soll mehrere Registerverfahren vereinfachen und beschleunigen – einschliesslich jener, die Fahrzeuge betreffen.
Dringlichkeitsvermerke nur in Ausnahmefällen
In dem Gespräch ging es zudem um die Option, Vorgänge als dringend einzustufen, wenn eine Verzögerung erhebliche Folgen für Unternehmen oder Bürgerinnen und Bürger haben könnte. Solche Anträge müssen jedoch nachvollziehbar begründet werden. Die Präsidentin des IRN soll darauf hingewiesen haben, dass eine breitflächige Nutzung dieses Instruments die Bearbeitungsfähigkeit in tatsächlich dringenden Fällen beeinträchtigen könnte.
Die ANECRA rät deshalb, diese Möglichkeit nur in Ausnahmefällen und mit entsprechender Begründung zu nutzen.
Nach Angaben des Verbands will man die Umsetzung der Massnahmen weiter verfolgen und auf sichtbare Ergebnisse drängen. Zudem will die ANECRA bei den zuständigen Stellen darauf bestehen, dass das Problem von Geldbussen gegen Unternehmen gelöst wird, wenn die Verzögerungen bei den Registern nicht von ihnen zu verantworten sind.
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