Ein neues Führerschein-Modell mit einem moderneren und sichereren Design (gemäss den auf EU-Ebene festgelegten Standards) wurde am 11. Januar bei einer Veranstaltung in den Räumlichkeiten der Imprensa Nacional Casa da Moeda (INCM) vorgestellt.
Die Produktion des neuen Führerscheins hat Mitte Januar begonnen. Im Vergleich zum bislang verwendeten Modell gibt es mehrere Änderungen.
Zunächst wird die Kategorie T (landwirtschaftliche Fahrzeuge) in das neue Format aufgenommen. Ausserdem wurden die Sicherheitsmerkmale des Dokuments ausgebaut:
- Das Foto der Fahrerin bzw. des Fahrers erscheint nun doppelt: Zusätzlich zum Hauptbild gibt es unten rechts ein verkleinertes zweites Foto sowie die zugehörige Sicherheitsnummer.
- Neu ist ein zweidimensionaler Barcode vom Typ QR-Code vorhanden, damit Informationen mit geeigneten Geräten ausgelesen werden können.
- Die Sicherheitselemente sind unter Infrarot- und UV-Licht sichtbar.
Muss ich meinen Führerschein gegen den neuen umtauschen?
Nein. Der aktuell vorhandene Führerschein bleibt gültig – bis zur nächsten Erneuerung bzw. Verlängerung.
Aufgrund von Gesetzesänderungen kann das auf Ihrem Führerschein angegebene Ablaufdatum unter Umständen nicht korrekt sein, insbesondere bei Führerscheinen, die vor dem 2. Januar 2013 ausgestellt wurden. Um zu prüfen, wann Sie den Führerschein erneuern müssen, konsultieren Sie das Dokument des IMT (Instituto da Mobilidade e dos Transportes).
Was wird für die Verlängerung des Führerscheins benötigt?
Wenn der Zeitpunkt für Erneuerung oder Verlängerung erreicht ist, erhalten Sie bereits den Führerschein im neuen Modell.
Der Antrag auf Verlängerung kann über IMT Online, im Bürgerbereich oder bei einem IMT-Partner gestellt werden. Wenn die Verlängerung persönlich erfolgt, müssen Sie vorlegen:
- aktuellen Führerschein;
- Ausweisdokument mit gewöhnlichem Wohnsitz (z. B. Bürgerkarte);
- Steueridentifikationsnummer (NIF);
- elektronisches ärztliches Attest, in folgenden Fällen:
- ab 60 Jahren und bei Führung von Fahrzeugen der Kategorien AM, A1, A2, A, B1, B, BE oder landwirtschaftlichen Fahrzeugen der Kategorien I, II und III;
- bei Führung von Fahrzeugen der Kategorien C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE;
- bei Führung von Fahrzeugen der Kategorien B, BE, sofern Sie Krankenwagen, Feuerwehrfahrzeuge, Fahrzeuge für Krankentransport, Schultransport, kollektiven Kindertransport oder leichte Mietfahrzeuge zur Personenbeförderung fahren;
- psychologisches Eignungszertifikat (ausgestellt von einer Psychologin/einem Psychologen), in folgenden Fällen:
- ab 50 Jahren bei Führung von Fahrzeugen der Kategorien C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE;
- bei Führung von Fahrzeugen der Kategorien B, BE, sofern Sie Krankenwagen, Feuerwehrfahrzeuge, Fahrzeuge für Krankentransport, Schultransport, kollektiven Kindertransport oder leichte Mietfahrzeuge zur Personenbeförderung fahren.
Wenn die Verlängerung online durchgeführt wird, ist Folgendes erforderlich:
- Steuernummer und Passwort des Finanzportals oder die digitale mobile Schlüssel-ID, um die Registrierung bei IMT Online vorzunehmen;
- elektronisches ärztliches Attest (siehe oben, in welchen Fällen) und/oder psychologisches Zertifikat, das digitalisiert werden muss (siehe oben, in welchen Fällen).
Wie viel kostet ein Duplikat (2. Ausfertigung) des Führerscheins?
Die Beantragung eines Duplikats kostet 30 Euro für alle Fahrerinnen und Fahrer – ausgenommen Personen ab 70 Jahren; in diesem Fall beträgt die Gebühr 15 Euro. Wird der Antrag über das Portal IMT Online gestellt, gibt es 10 % Rabatt.
Was passiert, wenn ich den Führerschein nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen verlängere?
Der Antrag auf Verlängerung muss innerhalb der sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden. Wird die Gültigkeitsfrist überschritten und wir fahren trotzdem weiter, begehen wir eine Verkehrsordnungswidrigkeit.
Wenn die Verlängerungsfrist um mehr als zwei Jahre und bis zu fünf Jahre überschritten wird, ist eine Sonderprüfung erforderlich, die aus einer praktischen Prüfung besteht. Wird die Frist um mehr als fünf Jahre überschritten (bis zu einem Maximum von 10 Jahren), ist ein spezifischer Schulungskurs mit Erfolg zu absolvieren und zusätzlich eine Sonderprüfung mit praktischer Prüfung abzulegen.
Covid-19
Zum Schluss ein Hinweis für alle, deren Führerschein seit dem 13. März 2020 abgelaufen ist – dem Datum, an dem ausserordentliche Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie eingeführt wurden. Gemäss dem Gesetzesdekret Nr. 87-A/2020 vom 15. Oktober wurde die Gültigkeit des Führerscheins bis zum 31. März 2021 verlängert.
Quelle: IMT.
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